Was meint Kaschrut?

Der Begriff Kaschrut (abgeleitet vom hebräischen Adjektiv „Koscher“) bezieht sich auf Lebensmittel, die in einer jüdischen Küche zulässig sind.  Die Halacha (religiöses Gesetz), wie sie insbesondere im Talmud detailliert erläutert wird, gibt genau vor, welche Substanzen oder Produkte in einer solchen Küche verwendet werden dürfen. Ein Koscher-Zertifikat gibt in der Praxis darüber Auskunft, welche Produkte benutzt werden können. Im Einzelnen gilt:

Fleisch: Koscher ist das Fleisch von Säugetieren, wenn es sich um Wiederkäuer mit gespaltenen Hufen handelt, also v.a. von Rindern, Schafen und Ziegen. Außerdem sind bestimmte Geflügel-Sorten erlaubt: vor allem Hühner, Truthahne, Tauben, Gänse und Enten. Alle Fleischarten müssen darüber hinaus  entsprechend den Vorschriften der Halacha zubereitet werden. Dazu gehört insbesondere, dass sie nicht mit Milchprodukten zusammen verarbeitet werden dürfen.

Fische: Fische, die Schuppen und Flossen haben, sind koscher.

Rein pflanzliche Produkte, sowie Hühnereier können grundsätzlich verwendet werden. Dies gilt nur nicht für  Wein und Produkte, die Wein enthalten.

Rein pflanzliche Fette müssen auf ihre Zusammensetzung geprüft werden, d.h. daraufhin, ob sie tatsächlich rein pflanzlich sind.

Milch und Milchprodukte:  Soweit die Milch oder Milchprodukte von den oben erwähnten Wiederkäuern stammen, dürfen sie verwendet werden. Es muss aber bereits vom Melken an eine Kontrolle erfolgen. Milch und Milchprodukte dürfen keinesfalls mit Fleisch in Kontakt kommen.  Dies gilt auch für Behälter, welche für die Verarbeitung oder Lagerung von Fleisch verwendet werden, auch diese dürfen nicht für Produkte benutzt werden, die Milch enthalten, und umgekehrt.